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   OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13   

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OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13 (https://dejure.org/2013,17565)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.07.2013 - 1 B 62/13 (https://dejure.org/2013,17565)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 1 B 62/13 (https://dejure.org/2013,17565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauG § 31 Abs 2; BauNVO § 6 Abs 2 Nr 5; BremLBO 2009 § 6 Abs 5
    Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet; Weiterbildungs- und Beratungszentrum; Gebot der Rücksichtnahme; Belichtung; Besonnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Errichtung eines Kultursaals u.a. für die Durchführung von Seminaren in einem Mischgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 5
    Zulässigkeit der Errichtung eines Kultursaals u.a. für die Durchführung von Seminaren in einem Mischgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterbildungszentrum im Mischgebiet zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2007
  • BauR 2014, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    b) Das Vorhaben dient mit dem genannten Nutzungsspektrum der Erfüllung eines Gemeinbedarfs (vgl. zu diesem einschränkenden Kriterium bei Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauN-VO, BVerwG, U. v. 02.02.2012 - 4 C 14/10 - BVerwGE 142, 1 ).

    Entscheidend ist, ob ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des Gebietes nicht verträgt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.2012, a.a.O. ).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879 ; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, U. v. 28.08.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364 ; OVG Bremen, B. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - NordÖR 2006, 494 ).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Sie stehen nach ihrer typischen Eigenart für Wohnen und nicht störendes Gewerbe gleichermaßen offen (BVerwG, B. v. 11.04.1996 - 4 B 51/96 - BRS 58 (1996) Nr. 82).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 B 940/11

    Vorliegen eines Verstoßes gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in baulich verdichteten Innenbereichslagen kein Anspruch des Nachbarn auf optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung besteht, zumal in den Wintermonaten (vgl. OVG Bremen, B. v. 31.05.2006 - 1 B 144/06 - n. v.; OVG Münster, B. v. 29.08.2011 - 2 B 940/11 - [...]).
  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, U. v. 28.08.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364 ; OVG Bremen, B. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - NordÖR 2006, 494 ).
  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879 ; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 1 B 144.06

    Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in baulich verdichteten Innenbereichslagen kein Anspruch des Nachbarn auf optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung besteht, zumal in den Wintermonaten (vgl. OVG Bremen, B. v. 31.05.2006 - 1 B 144/06 - n. v.; OVG Münster, B. v. 29.08.2011 - 2 B 940/11 - [...]).
  • OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz - Befreiung;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sind nur dann nachbarschützend, wenn sich hierfür aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung konkrete Anhaltspunkte ergeben (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt B. v. 19.07.2011 - 1 B 128/11 - [...]).
  • OVG Bremen, 28.03.2001 - 1 A 331/00
    Auszug aus OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879 ; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401).
  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).
  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22

    Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften;

    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94, juris Rn. 66; OVG Bremen, Beschl. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21

    Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit

    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (OVG Bremen, Beschl. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13, juris Rn. 19; Beschl. v. 13.02.2015 - 1 B 355/14, juris Rn. 56).
  • VG Berlin, 07.12.2017 - 13 L 605.17

    Baurecht: Einstweiliger Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung wegen

    Für die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes bezüglich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange ist daher in der Regel kein Raum, wenn ein Vorhaben den landesrechtlichen Anforderungen an die Einhaltung von Abstandsflächen genügt (st. Rspr. OVG Bremen - Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 B 62/13 - zitiert nach juris; Broy-Bülow in: Wilke und andere, Bauordnung für Berlin, 6. Auflage, § 6 Rn. 66 mit weiterem Nachweis).
  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

    Nachbarschützende Wirkung kommt nach § 6 Abs. 5 Satz 4 BremLBO jedoch nur Dreiviertel der Tiefe dieser Abstandsfläche zu (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 03.07.2013 - 1 B 62/13 -).
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